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außerordentliche Mitgliederversammlung

18/10/2018 @ 20:00

Informationen zu Pauschalenberechnung

Durch den Zusammenschluß von TG und DTV zum DSV hat sich ein Verein gebildet, der in seiner Struktur deutlich von den beiden Stammvereinen abweicht. Die TG hatte keine Wettkampfabteilungen, beim DTV war das Verhältnis zwischen Wettkampf- und Freizeitsport ungefähr ausgeglichen. Im neuen Verein haben wir nun einen deutlich vergrößerten Freizeitbereich. Die Abteilung Kinder- und Jugendsport ist mit fast 200 Mitgliedern nach den Handballern mit 241 die zweitstärkste Abteilung. 554 Wettkampfsportlern stehen 749 Freizeitsportler gegenüber.

Das bekannte aktuell angewandte Berechnungsmodell der Pauschalen bewertet die Anzahl der Abteilungsmitglieder, die Anzahl der Übungsstunden pro Abteilung und die Qualifikation der Übungsleiter. Das ist eine ausgefeilte Bewertung mit der wir in den letzten Jahren gut ausgekommen sind. Wenn wir das Modell so weiterführen, werden die Freizeitsportler und dabei speziell die Kinderabteilung deutlich unterfinanziert sein. Obwohl nur gut 40 % der Mitglieder stellend erhielten die Wettkampfabteilungen dann fast 60 % der Pauschalen. Da wir es für schwer vermittelbar halten im Freizeitbereich Zusatzbeträge zu erheben ( Ausnahmen wären z.B. spezielle Gesundheitsangebote oder aufwendige Trendsportarten), sollte eine Anpassung der Berechnung erfolgen, um den Freizeitbereich ausreichend zu versorgen.

Das neue Modell, das zu beschliessen ist, geht ausschließlich von der Anzahl der Mitglieder der Abteilung aus. Es gibt dann vier Faktoren, die auf die Anzahl der Mitglieder angewandt werden. Der DSV möchte natürlich weiterhin den Wettkampfsport unterstützen, daher wird auf die Mitglieder der entsprechenden Abteilungen ein Faktor 1,5 angewendet. Wir haben Abteilungen, in denen der Betreuungsaufwand besonders groß ist, dort gibt es zum Teil Einzeltraining. In diesen Bereichen wird nochmals der Faktor 1,5 eingesetzt. Dann möchten wir als Verein unbedingt die Kinder und Jugendarbeit fördern. Daher werden alle Mitglieder unter 12 für die jeweilige Abteilung mit dem Faktor 1,3 versehen. Diese Art der Berechnung kann mit den Daten der Mitgliederverwaltung in 1 Stunde erfolgen und ist sehr transparent.

Eine vergleichende Betrachtung der resultierenden Pauschalen wird auf der Mitgliederversammlung vorgestellt.

 

Informationen zur Satzungsänderung

Im Wesentlichen geht es um die Anpassung der Satzung an die Vorgaben der DSGVO.

Dazu soll unter § 3 der Abschnitt 3 eingefügt werden mit dem Wortlaut:

Der Verein unterliegt den Regelungen durch die DSGVO. Zur Umsetzung der DSGVO wird durch den geschäftsführenden Vorstand eine Datenschutzordnung beschlossen, die für alle Gremien und Mitglieder des Vereins bindend ist. Die Datenschutzordnung des Vereins wird auf der Website des Vereins veröffentlicht und ist in der Geschäftsstelle einzusehen.

Die weiteren inhaltlichen Änderungen ergeben sich aus der geänderten Verwaltungsstruktur.

Geändert werden soll der § 12, Absatz 2

Mit der Position des Geschäftsführers kann je nach Wahl der Mitgliederversammlung entweder das Amt eines der beiden  zweiten Vorsitzenden oder das des Kassenwartes verbunden werden.

Das Wort “beiden” muss entfallen, da es jetzt mehrere 2.Vorsitzende gibt.

 

Die letzte inhaltliche Änderung bezieht sich auf alle Erwähnungen der Position “Kassenwart”.

Dort soll überall der Begriff  “(Stellv. Vorsitzender Finanzen/Verwaltung) ” ergänzt werden.

Alles weitere sind orthografische Änderungen oder Umstellungen im Satzbau, die keine inhaltlichen Auswirkungen haben und während der Versammlung dargestellt werden.

 

Details

Datum:
18/10/2018
Zeit:
20:00

Veranstalter

Detmolder Sportverein von 1860/1956 e.V

Veranstaltungsort

Stadthalle Detmold

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